Wer benötigt die IBAN?

Wer braucht die IBAN

Die IBAN wurde als erstes im Auslandszahlungsverkehr verwendet. Wer also Zahlungen ins Ausland leistet oder Zahlungen aus dem Ausland erhält, der benötigt die IBAN. Im Inlandszahlungsverkehr ist die IBAN seit 2008 unverzichtbar, da sie im Zuge der Einführung von SEPA und der neuen Euro-Überweisung auf jedem beleghaften Überweisungsträger angegeben werden muss. Die Schweiz ist dabei seit Jahren Vorreiter, denn sie hat die IBAN schon im Jahr 2000 im inländischen Zahlungsverkehr zugelassen.

Die nachfolgende Übersicht zeigt den akuellen Stand der IBAN-Einführung in den einzelnen Ländern.

ECBS-Land Erstmalige Ausgabe der IBAN an Kunden Monat / Jahr Bemerkungen
Belgien 10/2000 Seit 2008 Nutzung für grenzüberschreitende und Inlandszahlungen in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Finnland/Schweden 09/2001
Griechenland  
Luxemburg 01/1999
Norwegen  
Schweiz 10/2000
Dänemark 05/1999
Portugal 07/2000
Großbritanien 04/2000
Österreich 03/1999
Island  
Frankreich 06/1997
Niederlande 08/1999
Spanien 06/2000
Italien 01/2000
Deutschland 02/1998

Bis zur verbindlichen und koordinierten Einführung der IBAN in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Liechtenstein, Norwegen und der Schwez bestanden in den einzelnen Ländern unterschiedliche Ansätze.

Zum einen hatten sich Länder (z.B. die Niederlande) für einen nationalen Ansatz entschieden, d.h. die Vergabe der IBAN erfolgte national koordiniert zu einem einheitlichen Zeitzpunkt, und zum anderen verfolgten die meisten Länder einen marktgetriebnen Ansatz, d. h. die Institute bestimmten die Vergabemodalitäten und auch die zeitliche Ausrichtung, selbst.

Seit Anfang 2008 nun gibt es SEPA, den einheitlichen europäischen Zahlunsgraum, der all die unterschiedlichen Inlands- und Auslandsüberweisungsträger in einer einheitlichen EU-Standardsüberweisung zusammenfasst.

IBAN und IPI bringen den Finanzinstituten und deren Kunden handfeste Vorteile – sowohl im grenzüberschreitenden als auch im inländischen Zahlungsverkehr:

Die Zahlungsvorgänge werden dank der durchgehenden Automatisierung (Straight Through Processing) beschleunigt. Rechnungssteller erhalten ihr Geld schneller. Die Vereinheitlichung der Belege und der Vordruck aller wichtigen Angaben erhöhen den Komfort für den Schuldner, insbesondere im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Der Schuldner muss weniger Zahlungsdaten erfassen und braucht sich zudem nicht mehr um die korrekte Kontoverbindung des Rechnungsstellers zu kümmern.

Die IBAN enthält eine Prüfziffer. Diese IBAN-Prüfziffer wird während der Datenerfassung beim Schuldner oder bei dessen Finanzinstitut kontrolliert. Damit nehmen Fehlerquellen ab, und es entfallen aufwändige Such- und Korrekturaktionen in den Zahlungsverkehrsabteilungen der Finanzinstitute. Die Automatisierung ermöglicht den Finanzinstituten nachhaltige Rationalisierungen. Der Zahlungsverkehr wird dadurch ganz allgemein kostengünstiger.